Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir arbeitet daran, unser Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://brennholz-waldenbuch.de/ veröffentlichte Webseite der Stadt Waldenbuch, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.
Wir sind bemüht, unsere Website in Einklang mit § 10 Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (L-BGG), der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-DVO) und den technischen Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der Fassung vom 21. Mai 2019 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite der Stadt Esslingen am Neckar – Grünflächenamt ist noch nicht vollständig mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seite wird regelmäßig überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Es gibt keine direkte Möglichkeit auf der Webseite die Texte vorlesen zu lassen
- Auf manchen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering.
- Durch die grosse Anzahl der Produkte (Losnummern) in der Tabelle, können Screenreader mühe haben, die einzelnen Produkte im Shop korrekt wieder zu geben, damit die Losnummern in den Warenkorb gelegt werden können.
- Die PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
- An mehreren Stellen werden Grafiken mit Schrift verwendet. Nicht immer ist der enthaltene Text über den Alternativtext wahrnehmbar. In einigen Fällen enthält der dazugehörige Fließtext die Informationen als Textalternative. In einigen Fällen ist der Text nur dekorativ.
Wir versuchen so schnell wie möglich, diese Bereiche zur Verfügung zu stellen.
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 15.01.2025 aktualisiert. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Hilfe
Nutzung eines Screenreader
Ein Screenreader ist eine Technologie, die Menschen mit Sehbehinderung hilft, über Audio oder Touch auf digitale Inhalte wie Websites oder Anwendungen zuzugreifen und mit ihnen zu interagieren. Der Screenreader „spielt“ für den blinden oder sehbehinderten Menschen die Augen und liest den schirminhalt vor.
Schriftgrößen
Mit Hilfe Ihres Browsers können Sie die Schriftgröße der Website anpassen:
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[Strg] + [-] Schrift verkleinern
[Strg] + [0] Schriftgröße zurücksetzen
Rückmeldung und Kontaktangaben (Barriere melden)
Wenn Sie nicht barrierefreie Inhalte vorfinden und diese Informationen in barrierefreier Form benötigen, so nehmen Sie bitte per E-Mail oder per Telefon Kontakt mit uns auf und teilen Sie uns die Unzugänglichkeit mit. Wir werden Ihnen das Dokument oder die Funktion nach Möglichkeit in zugänglicher Form übermitteln.
Telefon: 07157 1293-0E-Mail: stadt@waldenbuch.de